Kosten der Psychotherapie

Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt in einer Privatpraxis. Die Erstattung der Therapiekosten orientiert sich am Kostenträger:

Private Krankenversicherung: Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Psychotherapie. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse welche Formalitäten für die Kostenübernahme erforderlich sind.

Beihilfe: Die Beihilfe übernimmt anteilig die Kosten der Psychotherapie. In Ergänzung mit einer privaten Krankenversicherung werden die Kosten in der Regel übernommen. Diese richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Heilfürsorge: Die Kosten der Psychotherapie werden von der Heilfürsorge übernommen. Diese richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Soldatinnen und Soldaten: Die Kosten der Psychotherapie werden für Soldatinnen und Soldaten von der Bundeswehr übernommen. Sie benötigen hierfür eine Überweisung durch den Truppenarzt. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler: Sie können die Kosten der Psychotherapie auch selbst tragen. Hierzu entfallen die Formalitäten der Krankenkassen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung: Bei gesetzlich Versicherten bedarf die Kostenübernahme vorab einer Genehmigung (Kostenerstattung) durch Ihre Krankenkasse. Weiterlesen

Absage vereinbarter Termine: Therapiestunden, die nicht wahrgenommen werden, müssen von Ihnen schriftlich per E-Mail mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Dies gilt auch für Therapiesitzungen welche auf einen Montag fallen. Andernfalls wird für die versäumte Therapiesitzung, unabhängig vom Grund der Verhinderung, ein selbst zu zahlendes Ausfallhonorar in Höhe von 80,- € fällig.

Bei weiteren Fragen können Sie sich per Email oder telefonisch an die Praxis wenden und auch bei Ihrer Krankenkasse anfragen.

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